Aktueller Stand bei René Lezard: Gemeinsamer Vertreter Schirp Neusel & Partner informiert über zweite Gläubigerversammlung

Wie zu erwarten war, ist das erforderliche Quorum für die Abstimmung ohne Versammlung bei der RENÉ LEZARD Mode GmbH im Januar 2017 nicht zustande gekommen. Beschlüsse konnten mithin nicht gefasst werden. Die Emittentin lädt darum nunmehr zu einer sogenannten 2. Gläubigerversammlung ein, die diesmal wieder eine Präsenzveranstaltung sein wird. Sie soll stattfinden am

Donnerstag, den 16. Februar 2017, um 10:00 Uhr (MEZ),

im Hotel & Restaurant Darmstädter Hof,
An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt am Main – Nieder Eschbach.

Anders als bei der sogenannten 1. Gläubigerversammlung (Abstimmung ohne Versammlung) ist nunmehr je nach Beschlussvorschlag teilweise gar kein Mindestquorum und teilweise ein Quorum von mindestens 25 % ausreichend, um Beschlüsse fassen zu können.

Die Tagesordnung ist nicht anders als bei der Abstimmung ohne Versammlung. Abgestimmt werden soll darüber, ob die im letzten Jahr bereits beschlossene Stundung der am 26. November 2016 fällig gewordenen Zinszahlung um weitere zwei Monate bis zum 31. Mai 2017 (statt bisher bis 31. März 2017) verlängert wird. Auch die Verlängerung des bis zum 31. März 2017 befristeten Verzichts auf bestimmte Kündigungsrechte um weitere 2 Monate (also auch bis zum 31. Mai 2017) steht zur Abstimmung. Des Weiteren soll darüber abgestimmt werden, dass wir als gemeinsamer Vertreter vorzeitig die Zinsstundung und die Kündigungsverzichte wieder aufheben können. Das hatten wir mit der Emittentin ausgehandelt, damit die Anleihegläubiger nicht bis Ende Mai 2017 untätig abwarten müssen, wenn schon vorher absehbar ist, dass die Verhandlungen mit dem Investor nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen. Zudem soll unser Amt als gemeinsamer Vertreter entfristet werden. Den genauen Wortlaut der Einladung entnehmen Sie bitte der Anlage.

Wir empfehlen Ihnen weiterhin, für die Vorschläge zu stimmen, weil wir meinen, dass der Investorenprozess eine Chance sowohl für das Unternehmen René Lezard als auch für die Investoren bedeutet. Wir empfehlen Ihnen darum, Ihre Stimmrechte auf der Versammlung persönlich wahrzunehmen. Sollte Ihnen eine Teilnahme nicht möglich sein, können Sie uns gern bevollmächtigen, Sie zu vertreten. Nach derzeitigem Kenntnisstand würden wir für die Beschlussvorschläge stimmen, es sei denn, Sie erteilen uns eine anders lautende Weisung. Die Vertretung durch uns würde für Sie kostenfrei erfolgen.

Wenn Sie persönlich an der Versammlung teilnehmen möchten oder sich durch einen Dritten vertreten lassen möchten, müssen Sie einen besonderen Nachweis Ihrer Depotbank sowie einen Sperrvermerk spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung vorlegen. Wenn ein Dritter Sie vertreten soll (z.B. unsere Kanzlei), ist zudem eine Vollmacht in Textform erforderlich. Eventuell weitere erforderliche Nachweise finden Sie auch auf der Internetseite der René-Lezard-Anleihe. Die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung ist auch hier einsehbar.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und melden uns, wenn es etwas Neues gibt.