Anmeldung der Forderungen bei German Pellets – keine Eile nötig

Hinsichtlich der Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der German Pellets GmbH kursieren derzeit verschiedene, zum Teil widersprüchliche Informationen. Vor allem die Genussrechtsgläubiger fühlen sich mit engen Fristen zur Anmeldung ihrer Forderungen unter Handlungsdruck gesetzt. Dabei wird oftmals der Eindruck vermittelt, ein schnelles Handeln nach dem Windhund-Prinzip sei das einzig probate Mittel, einen drohenden vollständigen Kapitalverlust noch abwenden zu können.

Aber entgegen anderslautenden Aufrufen Dritter besteht derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf für Genussrechtsgläubiger der insolventen German Pellets GmbH.

Richtig ist, dass die Insolvenzverwalterin die Inhaber der nachrangigen Genussrechte nicht direkt dazu aufgefordert hat, ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden, wie es bei den Anleihegläubigern der Fall war. Es stimmt auch, dass die offizielle Frist zur Meldung (und Begründung) der Ansprüche am 1. September abläuft.

Aufgrund der bereits festgestellten Masseunzulänglichkeit der German Pellets GmbH können Anleihegläubiger leider mit keiner nennenswerten Quote rechnen. Auch sämtliche Tochterfirmen befinden sich in der Insolvenz. Momentan bleibt nur die sehr geringe Hoffnung, dass es der Insolvenzverwalterin gelingt, die Insolvenzmasse doch noch entscheidend vergrößern zu können. Doch ob überhaupt z.B. die an amerikanische Tochterfirmen weitergereichten Gelder zurückzuholen sind, steht in den Sternen. Die einzige seriöse Aussage, die man hierzu treffen kann, ist, dass es sich dabei zweifellos um einen sehr langwierigen Prozess handeln wird.

Aufgrund der Nachrangigkeit der Forderungen bleibt Genussrechtsinhabern im Insolvenzverfahren tatsächlich nur die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche anzumelden. Bei Schadensersatzansprüchen handelt es sich nicht um nachrangige Forderungen. Daher können diese schon jetzt angemeldet werden. Genussrechtsinhaber könnten sich dadurch zumindest die Chance auf eine Quote aus der Insolvenzmasse sichern. Schadenersatzansprüche gegen die German Pellets bestehen aufgrund des Geschäftsgebarens der nun abgesetzten Geschäftsführung unter Peter Leibold.

Daneben besteht außerhalb des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der German Pellets auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegen Leibold persönlich im Wege einer Klage geltend zu machen.

Trotzdem besteht akut kein Grund, übereilte Entscheidungen zu treffen, die unter Umständen mit überzogenen weiteren Kosten verbunden sind. Warum?

Es wird in der Regel verschwiegen, dass auch nach dem Stichtag 1. September nachteilsfrei etwaige Ansprüche zur Insolvenztabelle angemeldet werden können. Zwar wird bei einer verspäteten Meldung eine Gebühr seitens des Gerichts in Höhe von 20 Euro fällig. Dieser „Säumniszuschlag“ ist jedoch vergleichsweise klein wenn man berücksichtigt, dass die darüber hinaus anfallenden Anwaltskosten gespart werden können, wenn eine Anmeldung der Schadenersatzansprüche ohnehin keinen wirtschaftlichen Vorteil verspricht.

Genussrechtsgläubiger können also bis zum Ablauf der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung abwarten, wie sich die Insolvenzmasse entwickelt und später entscheiden, ob sich für sie eine Anmeldung der bestehenden Ansprüche auch finanziell lohnt. Hingegen bringt eine frühzeitige Anmeldung von Ansprüchen keinen strategischen Vorteil.

Aufgrund der genannten Nachrangigkeit (und den mutmaßlich kriminellen Machenschaften der Geschäftsführung der German Pellets GmbH) sollten aber insbesondere Genussscheininhaber eine Schadenersatzklage gegen Peter Leibold persönlich in Betracht ziehen. Dieser ist übrigens Zeitungsberichten zufolge schon wieder aktiv am Markt tätig.

Wie berichtet prüft Schirp Neusel & Partner derzeit die Möglichkeiten einer Schadenersatzklage in Form einer Sammelklage gegen die Verantwortlichen der German-Pellets-Gruppe persönlich. Anleger der Anleihe 2014/2019 und des Genussrechts 2015 können sich bereits jetzt unverbindlich registrieren lassen. Nach Abschluss der Prüfungen über die Möglichkeiten einer Schadenersatzklage werden wir Sie dann hinsichtlich Ihrer Handlungsoptionen informieren.