Beate Uhse AG bittet Anleihegläubiger zur Versammlung: Zinsstundung, Laufzeitverlängerung und Zinssenkung sollen beschlossen werden

Die Beate Uhse AG hat bekannt gegeben, dass sie für ihre Unternehmensanleihe 2014/2019 (ISIN: DE000A12T1W6/WKN: A12T1W)

am 8. Juni 2016 um 11 Uhr im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg

eine Gläubigerversammlung abhalten wird. Die Anleihe hat ein Volumen von 30.000.000,00 Euro, die nächste Zinszahlung wäre am 9. Juli 2016 fällig.

Die Tagesordnung sieht vor, dass die Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter bestellen und dann über die Laufzeitverlängerung der Anleihe um fünf Jahre entscheiden – also bis zum 9. Juli 2024. Zudem soll beschlossen werden, ob der vorgeschlagenen Zinssenkung von derzeit 7,75 % auf 2,0 % für drei Jahre zugestimmt wird, die ab dem 9. Juli 2018 in einen variablen Zinssatz übergehen soll. Dieser beträgt mindestens 2,0 % p.a. und wird anhand des operativen Gewinns (EBITDA) des dem Zinszahlungstag jeweils vorausgehenden Geschäftsjahres der Beate-Uhse-Gruppe bemessen. Dabei solle gelten, dass für jede die acht Millionen übersteigende Million der Zins um einen Prozentpunkt erhöht werde.

Doch zunächst sollen die am 9. Juli 2016 fälligen Zinsen bis zum 31. März 2017 gestundet werden, allerdings mit der Option, den gemeinsamen Vertreter für die Zustimmung zur weiteren Stundung der Zinsen bis zum 30. Juni 2017 zu ermächtigen. Die gesamte Einladung ist im Bundesanzeiger einsehbar.

Die Beate Uhse AG begründete die ihren Anleihegläubigern vorgeschlagenen Verzichte mit der deutlichen Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Situation im vergangenen Jahr: Die Umsatz- und Ertragsentwicklung läge auch im zweiten Quartal 2016 „deutlich unter der Planung“. In Zahlen heißt das, der Umsatz der Beate Uhse AG schmolz in den letzten zehn Jahren (seit 2005) von 285 auf rund 129 Millionen Euro zusammen, der Bilanzverlust erreichte 69 Millionen Euro. Und das Jahr 2015 schloss mit einem Verlust in Höhe von 18,4 Millionen Euro.

Der Konzern tue sich insbesondere schwer mit dem langwierigen Umbau des Geschäftes zum Onlinehandel. Zudem erziele die Erschließung der neuen Kundengruppen Frauen und Paare noch nicht die erhofften Umsätze. Die Beate-Uhse-Gruppe hatte bereits in ihrem Geschäftsbericht 2015 eine finanzielle Restrukturierung der Unternehmensgruppe ankündigt. Diese sei nun „zwingend und zügiger erforderlich, als bislang angenommen und geplant“.

Das vorläufige Restrukturierungsprogramm soll durch ein bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH in Auftrag gegebenes Sanierungsgutachten auf Basis des IDW S6 Standards bestätigt werden. Die Beate Uhse AG kündigte an, die Anleihegläubiger über die Ergebnisse des Sanierungsgutachtens informieren zu wollen, sobald diese vorliegen würden, was voraussichtlich erst nach der Anleihegläubigerversammlung am 8. Juni 2016 der Fall sein werde. Außerdem informierte sie darüber, dass (abhängig von der Sanierungseinschätzung durch Ernst & Young) die einzelnen Beschlussvorschläge für die vermutlich erforderliche zweite Anleihegläubigerversammlung von denen der ersten abweichen könnten.

Die zweite Anleihegläubigerversammlung werde voraussichtlich am 6. Juli 2016 stattfinden, heißt es in der Einladung.