Der Berichtstermin der Insolvenzverwalterin der German Pellets GmbH vom 5. Oktober 2016

Am 5. Oktober 2016 berichtete die im Insolvenzverfahren der German Pellets GmbH gewählte Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde erstmals vom desolaten Zustand des Unternehmens.

Ursprünglich war das vorläufige Insolvenzverfahren aufgrund eines Eigenantrages der Geschäftsführer Peter Leibold und Frank Günther eröffnet worden. Doch statt der beabsichtigten Anordnung der Eigenverwaltung hatte die Rechtspflegerin eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestimmt.

Bericht der Insolvenzverwalterin

Als Ursachen der Insolvenz nannte die Insolvenzverwalterin das Ende des Hypes der Holzpellets und einen übersättigten Markt, den Peter Leibold falsch eingeschätzt hatte. Relativ deutlich griff sie die Geschäftsführung an, da offensichtlich jegliches Controlling fehlte. Der Fuhrpark, die Buchhaltung und alle weiteren allgemeinen Kosten des Konzerns verblieben bei der German Pellets GmbH und wurden entweder nicht weiter berechnet oder zumindest nicht bezahlt.

Die Insolvenzverwalterin wies auch darauf hin, dass die Umsätze bereits seit 2014 kontinuierlich zurückgegangen seien. Neben aufgetretenen buchhalterischen Fehlern wären nennenswerte Umsätze offensichtlich nur konzernintern erfolgt. Insgesamt scheinen die Bilanzen „aufgebläht“ zu sein. Darüber hinaus ließ sie erhebliche Zweifel an den Jahresabschlüssen und Bilanzen erkennen und schloss auch ausdrücklich eine Haftung des Wirtschaftsprüfers nicht aus.

Der rekonstruierte Ablauf

German Pellets hatte Anleihen in Höhe von 237 Mio. Euro begeben. Diese Gelder sind vollständig ausgegeben und nicht mehr vorhanden. Große Teile flossen über österreichische Stiftungen in die USA. Eine erneute Anleiheemission scheiterte und führte spätestens Mitte 2015 zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Die Insolvenzverwalterin bestätigte, dass ihr eine vollständige Datenaufnahme vorliege und damit der lückenlose Nachweis aller Vorgänge möglich sei.

Schon seit dem 15. Dezember 2015 wurden keine Pellets mehr produziert. Lediglich einige wenige Standorte stellten teilweise noch Tierstreu, als ein Abfallprodukt, her. Die angeblich noch vorhandenen zwei Millionen Euro Cash waren bereits mehrfach verpfändet. Tatsächlich fand die Insolvenzverwalterin nur 5.000 Euro in bar vor. Angesichts einer Belegschaft von 281 Mitarbeitern sprechen diese Zahlen für sich. Dies war auch der Grund, warum die Masseunzulänglichkeit angezeigt werden musste. Zudem wies sie sehr deutlich darauf hin, dass der Insolvenzantrag schon viel früher hätte gestellt werden müssen und spricht in ihrem Bericht von einer „Kriminalinsolvenz“.

Die Bank hatte zur Aufrechterhaltung des Insolvenzverfahrens einen Massekredit über 1,4 Mio. Euro ausgereicht. Durch den zwischenzeitlichen Verkauf großer Teile des Unternehmens sind erhebliche Gelder zur Masse gelangt. Aufgrund der Mehrfachbesicherungen stehen diese jedoch nur teilweise für die unbesicherten Gläubiger zur Verfügung. Von den insgesamt 23 Beteiligungen der German Pellets GmbH befinden sich elf Gesellschaften selber in der Insolvenz, so dass hieraus keine weiteren Gelder zur erwarten sind. Gegenüber den Holdings in den USA hat German Pellets umfangreiche Garantien abgegeben, die größtenteils auch zur Insolvenztabelle angemeldet wurden. Diese wurden – soweit erkennbar – von der Insolvenzverwalterin bestritten.

Erstaunlich ist auch das Agieren des ehemaligen Geschäftsführers Leibold zusammen mit seiner Tochter, die noch am 11. Januar 2016 die Bclever GmbH gründeten, um noch vorhandenes Vermögen der Masse zu entziehen. Eine Beteiligung, das belgische Werk in Langerlo, sollte für einen Euro übereignet werden. Die Insolvenzverwalterin hat die Erwerber „bösgläubig“ gemacht und eine Anfechtung soll möglich sein.

Nach Einschätzung der Insolvenzverwalterin wurden bei German Pellets so einige „Luftbuchungen“ durchgeführt, Siloanlagen konnten manuell manipuliert werden und es gab nicht geeichte Waagen. Forderungen aus Lieferung und Leistung waren mit einem Buchwert von 45 Mio. Euro ausgewiesen. Doch davon waren allein 36 Mio. Euro sogenannte Intercompany-Forderungen, die nicht durchsetzbar sein dürften. Die Insolvenzverwalterin geht davon aus, dass nur ca. 9 Mio. Euro der Forderungen werthaltig sind. Zusätzlich konnten aus einem sogenannten Asset-Deal noch 1,7 Mio. Euro auf ein Treuhandkonto überwiesen werden.

Auf ihrer Rechnung stehen außerdem Darlehensforderungen in Höhe von 203 Mio. Euro gegen eine österreichische Gesellschaft, in Höhe von 82 Mio. Euro gegen die Pele Privatstiftung und in Höhe von 37 Mio. Euro gegen die IPPG, die aber erst 2038 fällig werden. Zudem wurden 2,5 Mio. Euro direkt an Leibold gezahlt und weitere 44 Mio. Euro seien ins osteuropäische Ausland „verschwunden“.

Schadensersatzansprüche

Es werden noch für ca. 4 Mio. Euro Anfechtungsansprüche generiert werden können. Und es werden, so die Insolvenzverwalterin weiter, auch Haftungsansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer Alt geprüft, da dieser offenbar nicht mit der erforderlichen Sorgfalt agiert habe. Gegen diesen laufen zudem strafrechtliche Ermittlungen. Des Weiteren geht Schmudde von Haftungsansprüchen gegen Leibold aus, da die Insolvenzanmeldung mindestens 7-8 Monate zu spät erfolgte. Auch die ungesicherten Darlehen stellen keine ordnungsgemäße Geschäftsführung dar, so dass sich auch hieraus Schadensersatzansprüche ergeben. Leibold und Alt hätten bereits Vergleichsbereitschaft signalisiert. Es finde ein reger Datenaustausch mit der Staatsanwaltschaft statt und man erwarte hier in Kürze erste Ergebnisse. Außerdem gehe sie davon aus, dass die Masseunzulänglichkeit demnächst behoben sein sollte.

Beschlüsse der Gläubigerversammlung

Durch die Abstimmung der Gläubigerversammlung wurde die Insolvenzverwalterin in ihrem Amt bestätigt. Eine personelle Änderung gab es im Gläubigerausschuss: Statt eines Rechtsanwalts für Anleihegläubiger gelangte ein Großinvestor in den Gläubigerausschuss. Seine Wahl glich einer formellen Schlammschlacht und wird wohl gerichtlich angefochten werden. Zunächst hatte der nicht wiedergewählte Anwalt gefordert, dass die Stimmrechte der Anleihegläubiger auf Null gesetzt werden, soweit er von diesen vermutete, dass sie ihn abwählen wollten. Sein Antrag ging nach vielen gegenseitigen Antragstellungen im Ergebnis aber nicht durch.

Die weiteren zur Abstimmung gestellten Punkte der Tagesordnung, wie die Genehmigung der Stilllegung, der Hinterlegung usw., wurden bestätigt.

Ausblick

Der Bericht der Insolvenzverwalterin hat deutlich gezeigt, dass nicht nur Schadensersatzansprüche gegen Leibold, sondern auch gegen den Wirtschaftsprüfer Alt im Raum stehen.

Noch in diesem Jahr werden wir konkrete Empfehlungen bezüglich des weiteren Vorgehens geben können. Bis dahin möchten wir Sie noch um Geduld bitten, da es aus unserer Sicht nicht zielführend ist, voreilig rechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere möchten wir auch ein Vorgehen gegen den Wirtschaftsprüfer konkret prüfen, da dieser über eine Haftpflichtversicherung verfügen wird.