German Pellets GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet – Anleihegläubiger können Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden

Am 1. Mai 2016 ist das Insolvenzverfahren über die German Pellets GmbH eröffnet worden. Die Gläubiger der German-Pellets-Anleihe sind aufgefordert, bis zum 1. September 2016 ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Die will die Insolvenzverwalterin dann im schriftlichen Verfahren prüfen. Aber Achtung: Noch ist unklar, ob die Anleihegläubiger ihre Forderung selbst anmelden müssen. Unter Umständen übernimmt dies ein gemeinsamer Vertreter, der aber erst bestellt werden muss.

Was kommt auf die Anleihegläubiger der German Pellets jetzt zu, was ist von diesen zu tun?

Die Insolvenzverwalterin hat bereits angekündigt, dass es noch vor dem Berichtstermin am 5. Oktober für jede Serie eine Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger geben wird. Dort kann dann der gemeinsame Vertreter der jeweiligen Anleihegläubiger gewählt werden. Ein genauer Termin wurde hierfür jedoch noch nicht bestimmt. Die Wahl eines gemeinsamen Vertreters, der die Rechte der Gläubiger vertritt, ist insbesondere im Insolvenzverfahren sinnvoll. Er erleichtert das gesamte Verfahren und hat außerdem die Aufgabe, die Forderungen der Gläubiger zur Tabelle anzumelden. Letztlich sparen durch den gemeinsamen Vertreter alle Beteiligten Zeit und Geld, da der einzelne Anleihegläubiger seine Forderung nicht mehr anmelden muss (und dann auch nicht mehr kann).

Sobald die Einladung zur Gläubigerversammlung veröffentlicht wird, bietet die Kanzlei Schirp Neusel & Partner die kostenlose Vertretung auf diesen Gläubigerversammlungen an. Vertreter der Kanzlei Schirp Neusel & Partner werden an der Gläubigerversammlung teilnehmen und auch für das Amt des gemeinsamen Vertreters kandidieren. Für die Kandidatur bitten wir um Ihre Stimme und bieten Ihnen an, in Ihrem Sinne – kostenfrei – abzustimmen. (Selbstverständlich vertreten wir Sie auch, wenn Sie hierzu Weisungen erteilen möchten.) Die Einladung zur Gläubigerversammlung nebst aller notwendiger Formulare finden Sie dann hier unter Achtung Anleihe!

Genussscheininhabern bleibt Anmeldung von Schadensersatzansprüchen im Insolvenzverfahren

Anleger, die Genussscheine gezeichnet haben, dürfen ihre Forderungen aufgrund deren Nachrangigkeit (noch) nicht zur Tabelle anmelden, was letztlich bedeutet, dass ihnen der Totalverlust droht. Ihre einzige verbleibende realistische Chance, um doch noch in den Genuss einer Quote aus der Insolvenzmasse zu gelangen, ist die Anmeldung von Schadensersatzansprüchen. Schadenersatzansprüche bestehen aufgrund des Geschäftsgebarens der nun abgesetzten Geschäftsführung unter Peter Leibold, gegen den bereits die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Als die letzten Serien der Genussrechte der German Pellets GmbH im November 2015 auf den Markt geworfen wurden wurden, war die Gesellschaft bereits notleidend, möglicherweise schon insolvent. Doch Ad-hoc-Meldungen der German Pellets, mit deren Hilfe sich die Investoren ein realistischeres Bild der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft hätten machen können, blieben aus. So gelang es dem Unternehmen, weitere Gelder einzuwerben, die dringend zur Verbesserung der Eigenkapitalquote benötigt wurden, um einen Insolvenzantrag zu vermeiden. Und so war es möglich, die bereits kriselnde Gesellschaft weitere anderthalb Jahre künstlich am Leben zu erhalten. Diese Schadensersatzansprüche können als erstrangige Forderungen auch von Genussscheininhabern angemeldet werden.

Lesen Sie hierzu auch: Wie geht es weiter mit German Pellets? und  German Pellets stellt Insolvenzantrag.

Diese Schadenersatzansprüche bestehen nicht nur gegenüber dem insolventen Unternehmen, sondern auch gegenüber dem damaligen Geschäftsführer Leibold persönlich.

Und so geht es weiter bei German Pellets: Masseunzulänglichkeit und Zerschlagung

Laut einer Mitteilung der Insolvenzverwalterin Schmudde vom 2. Mai werden zwei Investoren das Unternehmen zwischen sich aufteilen: Der Holzverarbeiter J. Rettenmaier & Söhne GmbH & Co KG aus Rosenheim kauft die Werke in Ettenheim und Herbrechtingen (Baden-Württemberg) und der US-amerikanische Finanzinvestor Metropolitan Equity Partners übernimmt das Wismarer Stammwerk, welches fortan als Wismar Pellets firmieren wird. Was aus dem Werk im sächsischen Torgau wird, ist noch nicht entschieden – hier werden weitere Verhandlungen geführt.

Die Insolvenzverwalterin Schmudde hat am selben Tag auch die Masseunzulänglichkeit des Unternehmens bekannt gegeben. Das heißt, dass das noch vorhandene Vermögen der German Pellets GmbH nicht mehr ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten zu decken. Angesichts der festgestellten Masseunzulänglichkeit stellt sich daher die berechtigte Frage, ob Anleihegläubiger überhaupt noch eine nennenswerte Quote aus dem Insolvenzverfahren erwarten können.

Insbesondere Genussscheininhaber sollten eine Schadenersatzklage gegen Peter Leibold persönlich in Betracht ziehen.

Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, melden sie sich gerne bei

Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
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