getgoods.de AG: Besteht noch Hoffnung trotz Masseunzulänglichkeit?

Die Aussichten für Anleihegläubiger der getgoods.de AG sehen schlecht aus. Doch noch sollten Investoren trotz der andauernden schlechten Meldungen den Kopf nicht in den Sand stecken.

Der Insolvenzverwalter der getgoods.de AG Rechtsanwalt Graf Brockdorff teilte dem Insolvenzgericht Frankfurt/Oder zwischenzeitlich mit, dass die Insolvenzmasse lediglich ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens abzudecken, nicht jedoch um Forderungen der Insolvenzgläubiger zu bedienen.

Dennoch sollten die betroffenen Anleihegläubiger prüfen lassen, ob über die für alle Anleihegläubiger durch den gemeinsamen Vertreter bereits erfolgte Anmeldung hinaus weitere individuelle Schadensersatzansprüche als Insolvenzforderung angemeldet werden können, für die die Haftpflichtversicherung der Geschäftsführung einzustehen hat. Hierdurch würden der Insolvenzmasse weitere Zahlungen zufließen und so Hoffnung auf eine Insolvenzquote geben.

Schadensersatzansprüche gegenüber der getgoods.de AG?

Die Recherchen des Insolvenzverwalters legen ein Verschulden der Geschäftsführung nahe: Unautorisierte Überweisungen, fehlerhafte Buchführung, Zweckentfremdung von Investorengeldern sprechen eine eigene Sprache und haben Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsführung zur Folge. Finanziell interessant ist die Frage der Abdeckung dieser Ansprüche durch die Haftpflichtversicherung der Geschäftsführung der getgoods.de AG. Investoren können die Haftpflichtversicherung nicht direkt in Anspruch nehmen, sondern müssen den Weg über den Insolvenzverwalter gehen. Diese Schadensersatzansprüche wurden auch nicht durch den gemeinsamen Vertreter angemeldet, so dass ein individuelles Handeln zu empfehlen ist. Geschädigte Anleger sollten ihre Schadenersatzansprüche zur Tabelle anmelden, damit der Insolvenzverwalter die Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen kann. Zudem begründen Prospektfehler des Anleiheemissionsprospektes Schadensersatzansprüche, die ebenfalls zur Tabelle angemeldet werden sollten.

Für Klageverfahren und Insolvenzanmeldungen betreffend die getgoods.de AG ist in der Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwältin Radtke-Rieger Ihre zuständige Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB
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