Gläubigerversammlungen der Anleihegläubiger der German Pellets bereits Anfang Juli!

Gerade hat das Amtsgericht Schwerin die Einladungen zu den ersten Gläubigerversammlungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der German Pellets GmbH im Bundesanzeiger veröffentlicht (www.insolvenzbekanntmachungen.de) – deutlich früher als ursprünglich angekündigt. Die Versammlungen finden

am Dienstag, 5. Juli (7,25 % Inhaber-Schuldverschreibung 2011/2016),

am Mittwoch, 6. Juli (7,25 % Inhaber-Schuldverschreibung 2013/2018),

am Donnerstag, 7. Juli (7,25 % Inhaber-Schuldverschreibung 2014/2019) und

am Freitag, 8. Juli (8 % Genussscheine) statt.

Beginn ist jeweils um 10:30 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr) in der Sport- und Kongresshalle Schwerin, Wittenburger Str. 118, 19059 Schwerin.

Die Wahl des gemeinsamen Vertreters

Die Tagesordnung sieht zunächst einen Kurzbericht zum laufenden Insolvenzverfahren der Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde vor, danach soll der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden. Wird ein gemeinsamer Vertreter bestellt, ist fortan allein dieser berechtigt und auch verpflichtet, die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Das bedeutet insbesondere, dass er die Anmeldung der Forderungen der Gläubiger zur Insolvenztabelle vornehmen muss. Die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters erleichtert letztlich das gesamte Verfahren und spart sowohl Kosten als auch Zeit.

Vertreter der Kanzlei Schirp Neusel & Partner werden an den Versammlungen teilnehmen und für das Amt des gemeinsamen Vertreters kandidieren. Falls sie nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen wollen oder können ist es möglich, einen Vertreter zu bevollmächtigen, der ihr Stimmrecht für sie wahrnimmt. Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner bietet ihnen an, sie kostenlos auf den Gläubigerversammlungen der German Pellets GmbH zu vertreten und gemäß ihrer Wünsche abzustimmen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch, wenn Sie hierzu Weisungen erteilen möchten.

Für die Bevollmächtigung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Vollmacht, unterschrieben und im Original
  • Nachweis der depotführenden Bank über die Inhaberschaft des Gläubigers an den Teilschuldverschreibungen mit Sperrvermerk
  • ggf. Nachweis der Vertretungsbefugnis durch aktuellen Handelsregister-, Vereinsregisterauszug o.ä., sofern sie nicht persönlich der Inhaber der Anleihe sind

Bitte senden sie ihre Unterlagen an

Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030-327 617 0
Fax: 030-327 617 17
susanne.schmidt-morsbach@ssma.de

Selbstverständlich stehen wir ihnen gerne für die Beantwortung ihrer Fragen zur Verfügung. Senden sie uns hierfür eine E-Mail, nutzen sie das Kontaktformular, die Kommentarfunktion des Blogs oder rufen sie uns einfach an!