Kanzlei Schirp Neusel stellt Gegenanträge für die 2. Gläubigerversammlung der Rickmers Holding AG

Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB hat für die zweite Gläubigerversammlung der Rickmers-Anleihe 2013/18 (ISIN: DE000A1TNA39/WKN: A1TNA3) am 1. Juni 2017 weitere Gegenanträge gestellt, die die Rickmers Holding AG gestern auf ihrer Unternehmenshomepage veröffentlicht hat.

Nach Auffassung der Kanzlei Schirp Neusel benachteiligt das von der Emittentin vorgestellte Restrukturierungskonzept die Anleihegläubiger gegenüber der HSH Nordbank wesentlich, ohne dass es dafür einen Grund gibt: Die Anleihegläubiger sollen im Verhältnis zur Höhe ihrer Forderungen gegenüber der Rickmers wesentlich höhere Sanierungsbeiträge leisten bzw. die HSH Nordbank soll in wesentlich stärkerem Maße von der Restrukturierung als die Anleihegläubiger profitieren.

Die Anleihegläubiger sollen gegenüber der Rickmers Holding AG auf fast 100 % ihrer Forderungen verzichten (sie erhalten laut Plan von der Emittentin lediglich noch eine Zinszahlung in Höhe von 24,4 Mio. Euro, im Übrigen sollen ihre Forderungen nur noch gegenüber der LuxCo bestehen). Die HSH Nordbank hingegen soll im Verhältnis zur Höhe aller ihrer Forderungen nur einen wesentlich geringeren Sanierungsbeitrag leisten. Der weit überwiegende Teil ihrer Forderungen bleibt gegenüber der Rickmers Holding AG bestehen. Dafür gibt es keinen hinreichenden Grund. Insbesondere meinen wir, dass die HSH Nordbank hinsichtlich der weiteren Forderungen nicht voll besichert ist. Die Besicherungen dürften zum einen in Schiffshypotheken bestehen, zum anderen in Bürgschaftserklärungen der Rickmers Holding AG. Die Schwierigkeiten auf dem Schiffsmarkt sind jedem hinlänglich bekannt. Wir gehen daher davon aus, dass die Sicherheiten zumindest teilweise nicht oder allenfalls nur in geringem Maße werthaltig sind. Insoweit würden nur die Bürgschaften und Garantien der Rickmers Holding AG zu einer vollen Befriedigung der Bank führen. Diese sind aber derzeit ebenfalls nicht  werthaltig. Erst die Restrukturierung führt dazu, dass die Bürgschaften der Rickmers Holding AG wieder werthaltig werden.

Unseres Erachtens hätte zu Gunsten der Anleihegläubiger besser verhandelt werden müssen. Es hätte schon viel früher eine Gläubigerversammlung stattfinden müssen, auf der ein gemeinsamer Vertreter gewählt worden wäre, der im Interesse der Anleihegläubiger hätte in die Verhandlungen einbezogen werden müssen.

Die Kanzlei Schirp Neusel ist daher der Meinung, dass das gegenwärtige Konzept im Interesse der Anleihegläubiger nachgebessert werden muss. Es ist nicht in unserem Interesse, eine Sanierung zu gefährden. Aber die Sanierung darf nicht allein auf Kosten der Anleihegläubiger erfolgen. Die Kanzlei Schirp Neusel geht davon aus, dass es noch Verhandlungsspielraum gibt, da schließlich auch die Rickmers bzw. Herr Rickmers persönlich sowie die HSH Nordbank (und letztlich auch andere Banken) viel zu verlieren haben, wenn das Konzept abgelehnt wird und die Rickmers tatsächlich Insolvenzantrag stellen muss. Sie hat darum Gegenanträge für die Versammlung am Donnerstag angekündigt:

Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters unter der Bedingung der Zinszahlung

So soll die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters unter die Bedingungen gestellt werden, dass die Rickmers Holding AG an die Anleihegläubiger zuvor mindestens die versprochene Zinszahlung in Höhe von 8,875 % geleistet hat. Das ist das Mindeste, was die Anleihegläubiger verlangen können und sollten. Wir gehen davon aus, dass es tatsächlich die Absicht der Emittentin ist, die Zinszahlung zu leisten. Darum dürfte dieser Antrag auch bei ihr auf Zustimmung stoßen.

Darüber hinaus hat die Kanzlei Schirp Neusel beantragt, dass dem Konzept nur zugestimmt werden darf, wenn es noch nachgebessert wird.

Die geforderten Nachbesserungen wesentlicher Punkte im Detail:

  1. Die Rickmers Holding AG verpflichtet sich, den Anleihegläubigern einen weiteren Betrag in Höhe von mindestens 7 % des Nominalbetrags ihrer Anleihen zu zahlen und/oder
  2. die HSH Nordbank verpflichtet sich, den Anleihegläubigern einen weiteren Betrag in Höhe von mindestens 7 % des Nominalbetrags ihrer Anleihen zu zahlen und/oder
  3. die Forderungen der Anleihegläubiger verbleiben in Höhe von 7 % ihres Nominalbetrags bei der Rickmers Holding AG.

Sofern eine andere Variante der Nachbesserung gefunden wird, steht es im Ermessen des gemeinsamen Vertreters zu entscheiden, ob diese mit den genannten Varianten vergleichbar und im Interesse der Anleihegläubiger wäre. In dem Fall ist der gemeinsame Vertreter ebenfalls ermächtigt, dem Konzept zuzustimmen.

Der Emittentin (sowie Herrn Rickmers und der HSH Nordbank) soll damit ein größtmögliches Maß an Flexibilität eingeräumt werden, um den Anleihegläubigern wenigstens geringfügig entgegenzukommen und das Konzept so zu retten. Natürlich pokern die Anleihegläubiger, wenn sie diesem 2. Gegenantrag zustimmen. Die Rickmers pokert aber auch und ggf. hat sie mehr zu verlieren, weil sie bei Annahme des Konzepts wesentlich mehr gewinnen kann.