Laurèl GmbH – Sieg der Frechheit? Gemeinsamer Vertreter drückt sich um Information der Anleihegläubiger und stimmt für Insolvenzplan

Am späten Samstagnachmittag sagt der gemeinsame Vertreter der insolventen Laurèl GmbH (WKN: A1RE5T) kurzfristig die für Montag einberufene zweite Gläubigerversammlung ab. Es sollte beschlossen werden, ob der gemeinsame Vertreter für den vorgeschlagenen Insolvenzplan stimmen darf. Seine Begründung für die Absage: Das für die Beschlussfähigkeit erforderliche Quorum in Höhe von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen sei nicht erreicht worden. Damit verhinderte Frank Günther von One Square Advisors nicht nur eine Abstimmung mit einem ungewünschten Ergebnis, sondern auch eine von seiner Seite umfassende Information der Anleihegläubiger. Denn auch bei Nichterreichen des Quorums hätte die Versammlung zum Zwecke der Information und der Willensbildung trotzdem durchaus stattfinden können – und müssen.

Am Dienstag stimmte der gemeinsame Vertreter schließlich auf der Insolvenzgläubigerversammlung vor dem Amtsgericht München für den Insolvenzplan, der die Anleihegläubiger, deren Interessen er vertritt (bzw. vertreten soll), klar übervorteilt. Und noch am selben Tag erscheint ein Artikel in der Online-Ausgabe der FAZ, in dem Günther behauptet, der Insolvenzplan sei für die Anleihegläubiger „die bessere Alternative“ im Vergleich zur Regelinsolvenz.

Diese Aussage wirft doch postwendend weitere Fragen auf: Wie genau kommt er eigentlich zu dieser Behauptung? Mit welchem Wert der Aktie hat er gerechnet und wie wird dieser Wert begründet? Gibt es hierzu eine Bewertung durch den gemeinsamen Vertreter oder sogar durch einen Gutachter?

Mit Spannung erwarten wir die Beantwortung dieser Fragen, die wir Günther/OSA selbstverständlich schriftlich zukommen ließen. Denn nach den uns vorliegenden Zahlen ist diese Behauptung schlichtweg falsch. Die Aktien haben nach dem Insolvenzplan einen Wert von 1,67 Euro bzw. einen Euro pro Aktie.

Doch noch größere Verwunderung löste eine weitere Behauptung seitens Günther zur Begründung seines Abstimmungsverhaltens aus, die der FAZ-Artikel in der indirekten Rede weitergibt:

„Zudem habe man sich [Frank Günther/OSA] angesichts der Bedenken um ein Stimmungsbild bemüht. Die weit überwiegende Mehrheit der bekannten Anleihegläubiger habe sich für den Plan ausgesprochen und sogar entsprechende Weisungen erteilt.“

Nach eigenen Angaben will also der gemeinsame Vertreter mit größeren Anleihegläubigergruppen gesprochen haben und sich außerdem um ein Stimmungsbild bemüht haben. Ach wirklich? In diesem Fall wäre es doch mehr als interessant zu erfahren, wer die ihm „bekannten Anleihegläubiger“, mit denen er gesprochen haben will und die sich für den Plan aussprachen, waren und wie hoch diese beteiligt sind.

Die angeführte ominöse „weit überwiegende Mehrheit der bekannten Anleihegläubiger“, die sich gegenüber dem gemeinsamen Vertreter für den Insolvenzplan ausgesprochen haben wollen, müsste also rechnerisch mehr als 4 Mio. des ausstehenden Anleihekapitals repräsentieren. Das ist schon sehr erstaunlich! Zumal die uns bekannten Anlegerschutzvereine, namentlich die SdK und die DIU, die nach eigenen Aussagen zusammen mit unseren Mandanten ca. 4 Mio. Euro angemeldet hatten, gegen den Plan stimmen wollten. Vor diesem Hintergrund ist nicht klar, wie sich eine „Mehrheit“ – wovon? – für den Plan ausgesprochen haben soll, wenn schon das Quorum von 25 Prozent angeblich nicht erreicht werden konnte. Hatten sich diese Anleihegläubiger für die zweite Anleihegläubigerversammlung angemeldet? Oder bedeutet diese Aussage, dass auch die von Robus gehaltenen Anleihen hinzugezählt wurden? A propos: Wieviele Anleihen hält Robus eigentlich?

All diese Fragen wurden dem gemeinsamen Vertreter gestellt, der sicherlich gern und umfassend Auskunft geben wird – wie er es in seiner Pressemitteilung versichert. Wir sind gespannt…

Der FAZ-Artikel schließt übrigens mit folgenden, erneut Günther zitierenden Sätzen:

„In der gleichzeitigen Rolle als M&A-Berater und gemeinsamer Vertreter mag Günther keinen Interessenskonflikt erkennen. „In beiden Fällen ist die maximale Gläubigerbefriedigung das Ziel. Im Gegenteil, die Wahrnehmung der Interessen aus einer Hand schafft Synergien.““

Leider lässt der Autor dieses Zitat unkommentiert stehen – im Unterschied zu ihm haben wir dazu eine ziemlich eindeutige Meinung.