MBB Clean Energy: Landgericht München bestätigt Kündigung der MBB Clean Energy Anleihe

Es ist eine dunkle Geschichte: 300 Millionen Euro Anleihekapital der MBB Clean Energy Anleihe sollte vertrieben werden (Schuldverschreibungen 2013/2019, ISIN DE000A1TM7P0), 72 Millionen Euro kamen nach Meldung seitens MBB schließlich rein. Dann sollte die Globalurkunde unwirksam sein und repariert werden – doch dazu kam es nicht. Die fälligen Zinsen sollten für die Anleihegläubiger auf einem Treuhandkonto geparkt werden – auch das scheint nicht geschehen zu sein. Dann stellte die MBB Clean Energy AG einen Insolvenzantrag. Wo die 72 Millionen Euro sind, ist nicht bekannt. Der vorläufige Insolvenzverwalter teilte mit, dass tatsächlich lediglich Schuldverschreibungen in Höhe von 12,9 Millionen Euro gezeichnet wurden, von denen nur noch rund 860.000 Euro verblieben seien.

Schließlich kündigten die ersten Gläubiger ihre Anleihen und forderten die Rückzahlung der Nominalbeträge zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen. Auch die in der Kanzlei Schirp Neusel & Partner zuständige Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger hat auf Achtung Anleihe! schon vor einiger Zeit den Gläubigern hierzu geraten und für ihre Mandanten die Kündigungen ausgesprochen. Aber das Unternehmen zahlte nicht. So kam die Sache vor das Landgericht München. Dies hat nun der Klage eines Gläubigers stattgegeben und dadurch vielleicht etwas Licht ins Dunkel gebracht:

So geht das Gericht davon aus, dass die Globalurkunde tatsächlich unwirksam ist. Eine verbriefte „Verschreibung“ der Schuld gibt es also nicht. Aber das Gericht meint, dass trotzdem ein Schuldverhältnis zwischen der MBB Clean Energy AG und dem Anleihegläubiger zustande gekommen sei, aufgrund dessen trotzdem Zinsen und eine Rückzahlung gefordert werden könnten.

Die Kündigung sei wirksam, weil die Anleihebedingungen diese Möglichkeit vorsähen, wenn die Zinsen ausbleiben. Eine Zahlung der Zinsen auf ein Treuhandkonto sei nicht nachgewiesen worden. Zudem bestehe ein weiterer Kündigungsgrund, weil es der Emittentin nicht möglich sei, ihre Pflicht zu erfüllen und dem Gläubiger eine wirksame Schuldverschreibung zu verschaffen.

Also haben wir es bei der MBB Clean Energy-Anleihe zwar nicht mit einer wirksamen Anleihe, aber dennoch mit einem wirksamen Schuldverhältnis zu tun – und das kann man kündigen. Die Folge ist: MBB Clean Energy muss zahlen.

Insgesamt hat das Urteil eher fragmentarischen Charakter. Aber man kann ihm doch ein paar Dinge entnehmen. Erstens war das Unternehmen nicht in der Lage nachzuweisen, dass die Zinsen auf ein Treuhandkonto geflossen sind. Da sich so etwas recht einfach mittels eines Kontoauszuges belegen lässt, muss man wohl davon ausgehen, dass ein Treuhandkonto überhaupt nicht existiert und die fälligen Zinsen keineswegs irgendwo abgesondert bereit liegen. Zweitens scheint die Globalurkunde tatsächlich mangels einer zweiten Unterschrift unwirksam zu sein. Das Gericht begründet seine Auffassung zwar nicht, aber da man dem Urteil entnehmen kann, dass diese Frage zwischen den Parteien streitig war, müsste das Gericht sich zumindest Gedanken gemacht haben und konnte dies nicht einfach unterstellen. Drittens kann man die Anleihe kündigen. Lesen Sie hierzu auch: MBB Clean Energy AG – Zinsen bleiben aus: Investoren müssen handeln!

Die Kündigung der Anleihe der MBB Clean Energy AG ist also dringend zu empfehlen.

Wahrscheinlich wird sie jedoch ohne Auswirkungen bleiben, weil nur die Insolvenzquote gezahlt wird. Wenn aber der Anspruch erfüllt werden kann, dann besser jetzt als später. Denn an die beste Variante – die Anleihe auslaufen lassen, die Zinsen kassieren und das Kapital zurückbekommen – glaubt wohl ernstlich keiner mehr. Den Geschäftsbetrieb hat die MBB Clean Energy AG eingestellt und er wird nach Auskunft des vorläufigen Insolvenzverwalters auch nicht wieder aufgenommen. Es ist niemals auch nur eine einzige Windkraft- oder Solaranlage gekauft worden. Wer sein Geld nicht längst abgeschrieben hat, sollte also jetzt handeln!

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