MBB Clean Energy AG – MBB Clean Energy Globalurkunde unwirksam, Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht München hat am 06. Juli 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBB Clean Energy AG eröffnet. Anleger der Anleihe (DE000A1TM7P0) der MBB Clean Energy AG bleibt damit nur noch die Hoffnung auf eine Quote aus dem Insolvenzverfahren. Die MBB Clean Energy AG hat seit Mai 2014 die Zinszahlungen in Höhe von 6,25 % p.a. ausgesetzt. Als Begründung wurde auf die andauernden „Reparaturmaßnahmen für die Anleihe“ verwiesen.

Im Juni 2014 erklärte das Unternehmen die MBB Clean Energy Globalurkunde für unwirksam. Gründe wurden hierfür bis heute nicht genannt. Aufgrund der Unwirksamkeit der MBB Clean Energy Globalurkunde ist die Anleihe nicht handelbar. Im Oktober 2014 beschloss das Unternehmen Reparaturmaßnahmen durch Ersetzung der MBB Clean Energy Globalurkunde für die erste bis zum 31.
Januar 2014 gezeichnete Tranche und vertröstete so die Anleger. Trotz Auswechslung des Vorstandes im April 2015 blieben die Investoren im Dunkeln und erhielten keine Informationen.

Nachdem nichts geschah wurde nunmehr Insolvenzantrag gestellt. Die Anleger sollten nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Unklar ist jedoch, ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist.

Zudem sind weiterhin die Konsequenzen der Unwirksamkeit der Globalurkunde unklar. Sollte die Globalurkunde tatsächlich unwirksam sein, dann gibt es unter Umständen bereits kein gültiges Rechtsgeschäft und somit müsste das komplette Anleihegeschäft rückabgewickelt werden.

Für nähere Informationen und die Anmeldung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren steht Rechtsanwältin Radtke-Rieger gerne zur Verfügung. Laufende Informationen erhalten Sie auch auf der Seite der Rechtsanwälte Schirp Neusel und Partner.

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