MBB Clean Energy AG – Zinsen bleiben aus: Investoren müssen handeln!

Anleger der Anleihe (DE000A1TM7P0) der MBB Clean Energy AG werden auf eine harte Geduldsprobe gestellt. Die MBB Clean Energy AG hat die zum 6. Mai 2015 fällige Zinszahlung, wie auch schon die im Mai 2014 fällige Zinszahlung, ausgesetzt. Als Begründung wurde nunmehr auf die andauernden „Reparaturmaßnahmen für die Anleihe“ verwiesen. Damit werden Anleger zum zweiten Mal ohne belastbare Informationen vertröstet und die Zinszahlungen von 6,25 % p.a. bleiben weiterhin aus.

Auf konkrete Informationen durch die MBB Clean Energy AG warten Anleger vergeblich. Die Zukunft der Anleihe ist ungewiss.

Im Juni 2014 hat das Unternehmen die Globalurkunde für unwirksam erklärt. Gründe wurden hierfür bis heute nicht genannt. Aufgrund der Unwirksamkeit der Globalurkunde ist die Anleihe nicht handelbar. Im Oktober 2014 beschloss das Unternehmen Reparaturmaßnahmen durch Ersetzung der Globalurkunde für die erste bis zum 31. Januar 2014 gezeichnete Tranche. Doch auch diese Reparaturmaßnahmen greifen nicht und sind derzeit unterbrochen. Trotz Auswechslung des Vorstandes  der MBB Clean Energy AG im April 2015 bleiben die Investoren im Dunkeln und erhalten keine Informationen.

Anleger sollten daher aktiv werden und handeln. Doch was kann man tun?

Seit Ausbleiben der ersten Zinszahlung im Mai 2014 liegt ein Zahlungsverzug vor. Die Anleihegläubiger können die Schuldverschreibung aufgrund des Zahlungsverzuges kündigen und die sofortige Rückzahlung des Nennbetrages zuzüglich der bis zur Rückzahlung aufgelaufenen Zinsen fordern.

Unabhängig von einer Rückforderung der eingezahlten Investition können und sollten alle Investoren aktiv werden und gegenüber der MBB Clean Energy AG ihre Rechte aktiv vertreten. Es muss Transparenz in die Geschäfte des Unternehmens gebracht werden. Erster Schritt ist dafür die Interessenbündelung aller Anleihegläubiger. Die hierfür geeigneten Möglichkeiten eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger und die Durchführung einer Präsenzgläubigerversammlung sind derzeit in den Anleihebedingungen nicht vorgesehen. Es bedarf also bereits der Bündelung der Anleihegläubiger, um das notwendige Quorum für die Einberufung einer Gläubigerversammlung, die Änderung der Anleihebedingungen und damit Etablierung eines gemeinsamen Vertreters aufzubringen.

Wir bitten im Interesse aller Anleihegläubiger um aktive Rückmeldung zur Durchsetzung einer Gläubigerversammlung. Selbstverständlich beraten wir daneben gerne auch über konkrete individuelle rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche. Bitte nehmen Sie dazu unverzüglich Kontakt mit uns auf.

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