René Lezard: Gemeinsamer Vertreter Schirp Neusel & Partner informiert über Gläubigerabstimmung ohne Versammlung

Der Investorenprozess schreitet weiter voran. Die Emittentin benötigt aber mehr Zeit als ursprünglich geplant. Damit dadurch der Prozess nicht gefährdet wird, ist sie auf weitere Zugeständnisse der Anleihegläubiger angewiesen. Die Emittentin führt aus diesem Grund in der Zeit vom 24. Januar 2017 um 0:00 Uhr (MEZ) bis Freitag, 27. Januar 2017 um 8:00 Uhr (MEZ) eine sog. „Abstimmung ohne Versammlung“ durch. Abgestimmt werden soll darüber, ob die in der letzten Gläubigerversammlung bereits beschlossene Stundung der am 26. November 2016 fällig gewordenen Zinszahlung um weitere zwei Monate bis zum 31. Mai 2017 (statt bisher bis 31. März 2017) verlängert wird. Auch die Verlängerung des bis zum 31. März 2017 befristeten Verzichts auf bestimmte Kündigungsrechte um weitere 2 Monate (also auch bis zum 31. Mai 2017) steht zur Abstimmung.

Als gemeinsamer Vertreter der René-Lezard-Anleihegläubiger empfiehlt Ihnen die Kanzlei Schirp Neusel & Partner, für die Vorschläge zu stimmen, weil wir meinen, dass der Investorenprozess eine Chance sowohl für das Unternehmen als auch für die Investoren bedeutet. Aus unserer Sicht wichtig ist allerdings, dass die Verlängerung der Zinsstundung sowie des Kündigungsverzichts bis einschließlich zum 31. Mai 2017 nicht zur Benachteiligung der Anleihegläubiger im Verhältnis zu den anderen Gläubigern der René Lezard GmbH führt. In Verhandlungen mit der Emittentin konnten wir daher durchsetzen, dass wir auch ermächtigt werden, diese Fristverlängerungen jederzeit durch einseitige Erklärung gegenüber der Emittentin mit Wirkung für und gegen alle Anleihegläubiger zu beenden. Um auch nach dem bisherigen Ablauf schnell agieren zu können, soll zudem unser Amt entfristet werden.

Den genauen Wortlaut der Einladung finden Sie hier. Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass für die Stimmabgabe eine Depotbescheinigung mit Sperrvermerk erforderlich ist. Eventuell weitere erforderliche Nachweise entnehmen Sie bitte Seite 14 der Einladung. Eine Vertretung durch uns ist unseres Erachtens nicht erforderlich, da Sie Ihr Stimmrecht direkt persönlich abgeben können. Selbstverständlich vertreten wir Sie kostenfrei, wenn Sie dies dennoch wünschen.

Da bei der letzten Versammlung das erforderliche Quorum von 50% aller Anleihegläubiger nicht erreicht wurde, ist nicht auszuschließen, dass eine zweite Versammlung erforderlich wird. Diese würde als Präsenzversammlung voraussichtlich Mitte Februar durchgeführt werden. Für die eventuell erforderliche 2. Gläubigerversammlung können Sie uns dann gerne bevollmächtigen. Sofern Sie uns Weisungen erteilen, werden wir entsprechend der Weisung abstimmen. Da der Investorenprozess Ende Januar erheblich vorangeschritten sein soll, können wir dann auch mehr Informationen geben.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und melden uns, wenn es Neues gibt.