René Lezard-Anleihe: Gemeinsamer Vertreter ruft Anleihegläubiger auf, sich registrieren zu lassen

Wie berichtet fand am 9. November 2016 in Frankfurt  am Main die zweite Gläubigerversammlung der RENÉ LEZARD Mode GmbH Anleihe 12/17 (ISIN DE000A1PGQR1 / WKN A1PGQR) statt.

Finanzinvestor abgesprungen

Die Anleihegläubiger der René Lezard sollten über ein Restrukturierungskonzept abstimmen. Der Finanzinvestor, mit dem das Konzept verhandelt worden war, stand allerdings zum Zeitpunkt der Versammlung nicht mehr zur Verfügung. René Lezard hatte tags zuvor mitgeteilt, dass er abgesprungen war.

Dennoch wurde die Gläubigerversammlung durchgeführt. In der Versammlung waren 40,51 % der ausstehenden  Anleihen vertreten. Damit war sie  hinsichtlich sämtlicher Tagesordnungspunkte beschlussfähig. Auch über das Restrukturierungskonzept wurde abgestimmt.

Keine Sanierung ohne Zustimmung des Gemeinsamen Vertreters

Die Gläubiger haben den Beschlussvorschlägen der Emittentin weitestgehend zugestimmt. In zwei wesentlichen Punkten wurde jedoch die von Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte eingebrachten Änderungen übernommen. Erstens hat die Versammlung keinen Blankoscheck für die Restrukturierung unterschrieben. Ein  Restrukturierungskonzept wurde von der Zustimmung des Gemeinsamen Vertreters abhängig gemacht. Zweitens wurde  die Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte zum Gemeinsamen Vertreter bestellt.
Hintergrund dieses Zustimmungsvorbehalts war, dass der genaue Inhalt des Sanierungsplans den Anleihegläubigern nicht bekannt ist. Überdies ist er auch überholt, denn der – namentlich nicht bekannte – Finanzinvestor ist nun mal abgesprungen. Wenn ein neuer potentieller Investor auftaucht, der Geld in das Unternehmen stecken will, muss natürlich ein neues Konzept verhandelt werden.

Gleichbehandlung der Gläubiger

Aus Sicht der Anleihegläubiger muss dabei  sichergestellt werden, dass ein nennenswerter Verzicht der Anleihegläubiger nur erfolgt, wenn die Anleihegläubiger nicht gegenüber den anderen Gläubigern der René Lezard benachteiligt werden. Das soll der Zustimmungsvorbehalt sicherstellen.

Positives Signal an den Markt

Die Beschlüsse der Versammlung gaben potenziellen Investoren das Signal , dass die Anleihegläubiger zu namhaften Zugeständnissen bereit sind. Auch die Anleihegläubiger wollen das Unternehmen restrukturieren. Zudem ermöglichen sie ein schnelles Handeln. Für ein neu verhandeltes Konzept muss nicht erneut eine Gläubigerversammlung einberufen werden (und möglicherweise noch eine zweite).

Erste Schritte

Um der Emittentin Zeit einzuräumen für die Suche nach und die Verhandlungen mit potenziellen Investoren, haben die Anleihegläubiger beschlossen, die im November dieses Jahres fällige Zinsforderung bis zum 31. März 2017 zu stunden und auf Kündigungsrechte bis zum 31. März 2017 zu verzichten. Sofern die Bemühungen der Emittentin nicht erfolgreich sind, wird man zeitnah alternative Lösungen suchen müssen.

Anleihegläubiger der René Lezard können sich registrieren lassen

Der gemeinsame Vertreter vertritt allein die Interessen der Anleihegläubiger und zwar aller. Dies gilt laut Schuldverschreibungsgesetz auch für jene, die gegen seine Bestellung gestimmt haben oder die auf der Versammlung nicht anwesend oder vertreten gewesen sind.

Zu den Aufgaben des gemeinsamen Vertreters gehört es, die Anleihegläubiger zu informieren. Zu diesem Zweck werden Anleihegläubiger gebeten, sich registrieren zu lassen. Hierzu genügt zunächst ein formloses Fax oder eine E-Mail. Der gemeinsame Vertreter wird alsbald auf die registrierten Anleihegläubiger zukommen.

Kontakt:
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte

Ansprechpartnerin: Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
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