German Pellets: Sammelklage gegen ehemaligen Geschäftsführer für Anleger, die ab Juli 2015 gezeichnet haben, möglich!

Nach den jüngsten Erkenntnissen aus dem Insolvenzverfahren ist die materielle Insolvenzreife bereits deutlich vor der Insolvenzantragstellung im Februar 2016 eingetreten. Zwar dauern die diesbezüglichen Ermittlungen noch an. Man kann jedoch davon ausgehen, dass seit spätestens Mitte des Jahres 2015 Zahlungsunfähigkeit und damit Insolvenzreife eingetreten ist.

Hieraus ergibt sich für viele Anleger die Möglichkeit, den ehemaligen Geschäftsführer der German Pellets GmbH persönlich in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Anleger ihre Anleihe (Schuldverschreibung oder Genussrecht) nach Eintritt der Insolvenzreife erworben haben.

Was bedeutet das für die Anleger?

Unter dieser begründeten Annahme einer Zahlungsunfähigkeit seit Mitte 2015 war der seinerzeitige Geschäftsführer der German Pellets seit Mitte 2015 verpflichtet, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Gesetzgeberischer Zweck dieser Insolvenzantragspflicht ist nicht nur, einen weiteren, ungeordneten Abfluss des Gesellschaftsvermögens zu verhindern, sondern auch andere, sogenannte Neu-Gläubiger vor einem Vertragsabschluss mit einem insolventen Unternehmen zu schützen.

Wer diese Pflicht missachtet, haftet auf Ersatz der hieraus resultierenden Schäden. Dies bedeutet, dass den Anlegern, die ihre Zeichnungsentscheidung zu einem Zeitpunkt trafen, als bereits die Insolvenzreife eingetreten war und eine Insolvenzantragspflicht bestand, mit hoher Wahrscheinlichkeit Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer zustehen, der seine Insolvenzantragspflicht verletzte. Dies trifft per se für alle Anleger zu, die ihre Anleihen oder auch Genussrechte ab Juli 2015 erworben haben.

Eine Inanspruchnahme des Geschäftsführers erscheint auch vor dem Hintergrund sachgerecht, dass davon auszugehen ist, dass eine D&O Versicherung besteht, so dass die Klage auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wir halten die Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage für sehr erfolgversprechend.

Was Sie tun können!

Anleger, die ab Mitte 2015 die Anleihen gekauft haben, können den vollen Kaufpreis (abzüglich eventuell erhaltener Zinsen) verlangen. Wenn die Anleihe zwischenzeitlich verkauft worden ist, wäre der erzielte Kaufpreis in Abzug zu bringen, der verbleibende Schaden könnte aber geltend gemacht werden.

Lesen Sie zu dem Thema auch unseren Artikel „Wirtschaftskrimi German Pellets: Rechtsanwälte Schirp Neusel & Partner planen Sammelklage gegen Leibold „.

Gerne können Sie sich bei Interesse an die Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB wenden. Zuständig ist

Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
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Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
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