Scholz-Anleihe: Strafanzeige gegen Vater und Sohn Scholz

Nun kommt Bewegung in den Fall Scholz: Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner hat am 22. März 2017 bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Stuttgart Strafanzeige gestellt. Und die Anzeige hat es in sich: Sage und schreibe 166 Anleger, die zusammen 10.842.000 Euro in die Scholz-Anleihe investiert hatten, zeigten Berndt-Ulrich und Oliver Scholz mit dem Vorwurf Betrug und Kapitalanlagebetrug (§ 263 und 264a StGB) an. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seither unter dem Aktenzeichen 162 Js 33096/17.

Das böse Ende der Anleihe ist bekannt, Achtung Anleihe! berichtete bereits ausführlich hierzu. Die fast vollständige Enteignung der Scholz-Anleihegläubiger mittels eines Wiener Kuratelverfahrens im Jahre 2016 hatte auch in der Mainstream-Presse weite Erwähnung gefunden. Nur noch magere 8,768 % ihrer Anleihesummen haben die Anleger zurückerhalten, der Rest ist verloren. Das Unternehmen selbst befindet sich nun in chinesischen Händen. Auch die finanzierenden Banken haben Verluste hinnehmen müssen, allerdings weitaus weniger als die Anleihegläubiger. Denn die Banken waren bis zuletzt im „driver´s seat“ und haben das Verfahren steuern können, während die Anleihegläubiger – wie ein Krankenhauspatient im Wachkoma – zusehen mussten, wie der weit überwiegende Anteil ihres Anlagekapitals in Rauch aufgegangen ist.

Um dieses böse Ende der Anleihe geht es allerdings bei der Strafanzeige nicht. Hier steht vielmehr die Emission der Anleihe im Vordergrund, also der Anfang der Anleihelaufzeit. In den Jahren 2012 (Erstemission in Höhe von 150 Millionen Euro) und 2013 (Nachschlag in Höhe von 32,5 Millionen Euro) wurde die Anleihe platziert. Der Vorwurf der geschädigten Anleger lautet: Damals sollen Vater und Sohn Scholz den schlechten Zustand des Unternehmens verschwiegen haben und falsche Angaben getätigt haben.

Heimliche Umleitung der Anleihemittel nach Australien?

Besonders sauer stößt den Anlegern auf, dass der Erlös der Anleihe in großen Teilen dafür verwendet worden sein soll, ein Finanzloch zu stopfen, das gar nicht bei der Anleihe-Emittentin (der damaligen Scholz AG) entstanden war, sondern in einem ganz anderen Bereich des Scholz-Imperiums: bei der australischen Beteiligung von Sohn Oliver Scholz, der CMA Corporation Limited. Für die Beendigung der Geschäftsbeziehung zum australischen Recyclingunternehmen CMA habe Scholz nach eigenen Angaben im Emissionsjahr 2013 Gesamtaufwendungen von rd. 109 Millionen Euro tätigen müssen. Das sind 60 % der Anleihemittel – ausgegeben womöglich nicht für Zwecke der Anleiheemittentin, der Scholz AG, sondern zur Problemlösung einer schlecht laufenden Beteiligung von Oliver Scholz?

Hätte man den Anleihegläubigern nicht sagen müssen, dass ihr Geld gar nicht für allgemeine Geschäftszwecke der alteingesessenen Scholz AG verwendet wird, und schon gar nicht für Modernisierungen und eine Ausweitung von deren Geschäftstätigkeit? Vielmehr ging es darum, Oliver Scholz aus der Geschäftsbeziehung zum australischen Recyclingunternehmen CMA herauszuhelfen. Ob die Anleihegläubiger dann die Anleihe gezeichnet hätten? Wohl kaum.

Schon bei Emission der Anleihe ein schwer angeschlagenes Unternehmen?

Doch es stehen mit der Strafanzeige nun umfangreiche weitere Vorwürfe im Raum. So soll die Scholz AG bereits bei Emission der Anleihe in den Jahren 2012 und 2013 in einem weitaus schlechteren Zustand gewesen sein, als der Emissionsprospekt oder die offiziellen Aussagen des Unternehmens erkennen ließen.

Schon die Bilanzzahlen der Scholz AG weisen darauf hin: In den Jahren 2011 und 2012, also vor und während der Anleiheemission, hat die Scholz AG nur sehr moderate Wertberichtigungen vorgenommen (8 Millionen Euro bzw. 12 Millionen Euro). Aber im ersten Geschäftsjahr nach der Anleiheemission, dem Jahre 2013, wurden auf einmal Wertberichtigungen von weit über 300 Millionen Euro vorgenommen. Es stellt sich die Frage, warum die Wertberichtigungen erst nach der Anleiheemission erfolgten? Ging es der Scholz AG vorher so schlecht? Mussten die Anleihegläubiger das Unternehmen mit ihrem Geld retten?

Hinzu kommt, dass die Scholz AG in diesem Zeitraum sowohl in Tschechien („Investment Poldi 2009“) als auch in Kroatien („Adria Steel“) mit technischen, finanziellen und juristischen Problemen bei Tochtergesellschaften zu kämpfen hatte.

Zivilrechtliche Sammelklage wird folgen

Neben der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ist auch eine zivilrechtliche Sammelklage in Arbeit. Mit dieser soll der entstandene Schaden der Anleger eingeklagt und so ersetzt werden. Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner plant die Einreichung der Klage für Juni, spätestens Juli dieses Jahres. Ein altes deutsches Sprichwort findet sich bestätigt: „Traue niemals einem Schrotthändler“. Scholz schien früher mal eine Ausnahme zu sein. Doch es sieht sehr danach aus, dass das Sprichwort auch hier gilt. Der Ball liegt nunmehr im Feld der Justiz.

Sollten auch sie von der Scholz-Pleite als Anleihegläubiger betroffen sein und sich für eine Beteiligung an der Schadensersatzklage gegen die Verantwortlichen interessieren, wenden Sie sich bitte an die Kanzlei – sehr gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp

Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte
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