Zinszahlungen der Singulus-Anleihe ausgesetzt

Die Singulus Technologies AG hat am 22. März 2016 in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sie die am 23. März 2016 fällige Zinszahlungen ihrer Anleihe (ISIN DE000A1MASJ4/WKN A1MASJ) aussetzt. Die Ansprüche auf Zahlung der Zinsen werden bis zum 23. März 2017 gestundet. Dies hatte die zweite Anleihegläubigerversammlung am 15. Februar 2016 beschlossen.

Außerdem wurde beschlossen, die Schuldverschreibungen der Singulus-Anleihe (d.h. Hauptforderung nebst aufgelaufener und zukünftiger Zinsen) in Erwerbsrechte auf neue Aktien an der Gesellschaft und auf neue von der Gesellschaft zu begebende besicherte Schuldverschreibungen in Höhe von 20 % des bisherigen Nennbetrags umzuwandeln.

Singulus gibt an, dass sie sich aufgrund dieser Beschlüsse

„daran gehindert [sieht], am 23. März 2016 Zinsen unter der SINGULUS-Anleihe zu zahlen.“

Den Volltext der Pressemitteilung lesen Sie auf der Webpage der Singulus Technologie AG.