Laurèl: Nun ist es traurige Gewissheit: Die Anleihegläubiger sind die Verlierer der Insolvenz. Sie können aber Schadenersatzansprüche gegen den gemeinsamen Vertreter geltend machen.
· von Dr. Susanne Schmidt-Morsbach · in Anleihen & Co., Insolvenz, Laurèl GmbH
Jetzt ist es schwarz auf weiß: Die Anleihegläubiger wurde mit weniger als einem Viertel dessen abgespeist, was andere „normale“ Insolvenzgläubiger in der Insolvenz der Laurèl erhalten haben. Eine lange Geschichte Doch der Reihe nach: Die Laurèl GmbH hatte am 16….
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