Vergütung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger bei der Vertretung im Insolvenzverfahren
Dass ein gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren seine Arbeitskraft und sein Wissen nicht unentgeltlich zur Verfügung stellen will, kann und darf, sollte allen Betroffenen eigentlich klar sein. Unklar war in der Vergangenheit lediglich, wer für diese Kosten aufkommen muss….
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