Zweite Gläubigerversammlung René Lezard
Am 16. Februar fand eine weitere Gläubigerversammlung in Sachen René Lezard in Frankfurt am Main statt. Es ging darum, die im November letzten Jahres von der Gläubigerversammlung beschlossene Zinsstundung und die Kündigungsverzichte bis zum 31. Mai dieses Jahres zu verlängern, weil die Emittentin noch weitere Zeit für den Investorenprozess benötigt.
Auf der Versammlung waren ca. 40 % der Schuldverschreibungen vertreten. Ausstehend sind Schuldverschreibungen über nominal 15 Mio. €. Die Emittentin hält selbst davon keine Anleihen. Der Geschäftsführer Herr Hackl berichtete einleitend über die derzeitige Situation des Unternehmens und auch über den Investorenprozess, wobei er wegen des noch laufenden Prozesses keine konkreten Zahlen nennen konnte. Verhandlungen werden insbesondere mit einem potenziellen Fremdkapitalgeber und einem potenziellen Eigenkapitalgeber geführt. Die von beiden angebotenen Finanzierungsmittel liegen zusammen laut Herrn Hackl derzeit ca. 20 % unter dem Betrag, der von dem früheren potenziellen Investor angeboten worden war. Die Geschäftsführung bemüht sich, den Prozess so weit voranzutreiben, dass in ca. 3 Wochen der Gläubigerversammlung ein neues Konzept zur Abstimmung gestellt werden kann auf Basis der dann hoffentlich feststehenden Angebote der Investoren. Zur wirtschaftlichen Situation erklärte Herr Hackl, dass die Umsätze zurückgegangen seien, dass man aber über weitere operative Maßnahmen die Sanierung des Unternehmens weiter vorantreibe.
Im Anschluss an den Bericht durften Fragen gestellt werden und danach folgte die Abstimmung. Die von der Emittentin vorgeschlagenen Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten I und II wurden mit einer Mehrheit von über 99 % der vertretenen Schuldverschreibungen angenommen. Zum Tagesordnungspunkt III stellte ein Anleihegläubiger den Gegenantrag, unser Amt als gemeinsamer Vertreter bis zum Zeitpunkt einer Insolvenzantragstellung zu befristen. Auch diesem Antrag stimmten über 99 % der Anleihegläubiger zu.
Als gemeinsamer Vertreter begrüßen wir, dass damit der Weg geebnet wurde, den Investorenprozess zunächst weiterzuführen. Bei einem Termin im Vorfeld der Versammlung mit Herrn Hackl und Herrn Rechtsanwalt Kamke von CMS wurde uns in unserer Eigenschaft als gemeinsamer Vertreter auch Einsicht in einige Unterlagen der Emittentin gewährt, so dass wir uns insbesondere davon überzeugen konnten, dass mindestens mit zwei Investoren derzeit wirklich ernsthaft verhandelt wird. Unser momentanes Fazit ist darum, dass die Gesellschaft sanierungswillig und (hoffentlich) auch – fähig ist, weshalb wir den Prozess weiter unterstützen. Uns wurde aber von der Gläubigerversammlung auch die Ermächtigung erteilt, die erklärte Zinsstundung und den erklärten Kündigungsverzicht nach eigenem Ermessen aufzuheben. Sobald wir merken, dass der Investorenprozess nicht mehr im Sinne der Anleihegläubiger geführt wird, werden wir von dieser Ermächtigung selbstverständlich Gebrauch machen. Den weiteren Prozess werden wir aktiv begleiten und Sie fortlaufend informieren, soweit dies möglich ist.