Aktueller Stand der Insolvenzverfahren Future Business KG aA, EcoConsort und Prosavus AG

Über die Vermögen der Future Business KG aA (FuBus), der EcoConsort AG und der Prosavus AG sind 2014 Insolvenzverfahren eröffnet worden. Alle Unternehmen hatten Anleihen emittiert, so dass Versammlungen der Genussrechts- und/oder der Orderschuldverschreibungsgläubiger stattfanden, bei denen ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden konnte. Bei der EcoConsort, die nur Orderschuldverschreibungen ausgegeben hatte, entschied sich die Gläubigerversammlung gegen einen gemeinsamen Vertreter. Bei der Prosavus ist ein gemeinsamer Vertreter für die Genussrechtsgläubiger gewählt worden (Orderschuldverschreibungen hatte die Prosavus nicht ausgegeben) und bei der FuBus sind mehrere gemeinsame Vertreter sowohl für die Genussrechtsgläubiger als auch für die Orderschuldverschreibungsgläubiger gewählt worden. Die gemeinsamen Vertreter haben die Forderungen für die von ihnen vertretenen Gläubiger angemeldet und führen auch erforderliche Verfahren vor dem Gericht.

Erste Abschlagszahlungen

Alle betroffenen Unternehmen haben noch Vermögen, also Insolvenzmasse, die an die Gläubiger verteilt wird. Der Insolvenzverwalter Scheffler in Sachen EcoConsort hat zwischenzeitlich an die Gläubiger einschließlich der Orderschuldverschreibungsgläubiger eine erste Abschlagszahlung geleistet. In Sachen Prosavus haben die Genussrechtsgläubiger hingegen noch kein Geld bekommen, weil in dieser Sache noch ein Gerichtsverfahren des gemeinsamen Vertreters gegen den Insolvenzverwalter läuft, in dem geklärt werden soll, ob die Genussrechte nur nachrangig bedient werden müssen. In Sachen FuBus hat der Insolvenzverwalter Kübler für die Orderschuldverschreibungsgläubiger eine Abschlagszahlung in Höhe von 6 Prozent für das erste Halbjahr 2016 angekündigt. Für die Genussrechtsgläubiger führt die Kanzlei Schirp Neusel & Partner einen Musterprozess gegen den Insolvenzverwalter, durch den auch geklärt werden soll, ob die Genussrechte nachrangig sind oder ob auch sie bei der Verteilung der Insolvenzmasse zu berücksichtigen sind.

Über Schadenersatzansprüche wird erst entschieden werden, wenn der Ausgang der Musterprozesse der Genussrechtsgläubiger feststeht und das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen um Herrn Biehl beendet ist.