Alno AG – vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben
Auf Antrag der Alno AG hatte das Insolvenzgericht Hechingen zunächst die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Das bedeutet, dass die Verfügungsbefugnis trotz Insolvenzantrags zunächst beim Vorstand der Alno AG verbleiben sollte.
Die Anordnung der Eigenverwaltung hat das Insolvenzgericht nunmehr am 29. August 2017 aufgehoben. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann aus Stuttgart bestellt worden.
Die Alno AG hat 3 verschiedene Anleihen herausgegeben:
Unternehmensanleihe 13/18
Wandelschuldverschreibung 15/18
Wandelschuldverschreibung 14/19.
Die Laufzeit der Anleihen sollte in 2018 bzw. 2019 enden.
Wenn das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet, werden die Gläubiger zur Forderungsanmeldung aufgefordert. Sehr wahrscheinlich werden aber auch Gläubigerversammlungen für die Anleihegläubiger einberufen, auf denen sie gemeinsame Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz wählen können. In dem Fall würden die gemeinsamen Vertreter die Forderungsanmeldungen für alle Anleihegläubiger übernehmen.
Anleihegläubiger können sich bereits jetzt bei der Kanzlei Schirp & Partner unverbindlich registrieren lassen. Sie werden von uns informiert, sobald hier Handlungsbedarf besteht. Bitte wenden Sie sich hierzu an:
Rechtsanwältin Julia Breier-Struß
E-Mail: breier-struss@ssma.de
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
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