2. Gläubigerversammlung der ALNO AG

Die Anleihegläubiger der ALNO AG waren zu einer Abstimmung ohne Versammlung aufgerufen worden, um noch im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu wählen. Wie so oft ist die Abstimmung ohne Versammlung mangels Erreichens des Quorums aber nicht beschlussfähig…

Alno AG – vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben

Auf Antrag der Alno AG hatte das Insolvenzgericht Hechingen zunächst die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Das bedeutet, dass die Verfügungsbefugnis trotz Insolvenzantrags zunächst beim Vorstand der Alno AG verbleiben sollte. Die Anordnung der Eigenverwaltung hat das Insolvenzgericht nunmehr am 29. August 2017 aufgehoben….