EEV – Insolvenzverfahren am 10.02.2016 eröffnet

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass auf Antrag der EEV AG im November 2015 das vorläufige EEV –
Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nunmehr hat das Amtsgericht Meppen auch das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bestellt worden.

Was ist zu tun?

Die Gläubiger sind vom Insolvenzgericht aufgefordert worden, bis zum 21. März 2016 ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Der Berichtstermin soll am 13. April 2016 stattfinden und der schriftliche Prüfungstermin am 27. April 2016.

Das Insolvenzgericht hat keine Versammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz für die Genussrechtsgläubiger einberufen, auf der ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden könnte. Die Frage, ob das Schuldverschreibungsgesetz auf Genussrechte anwendbar ist, ist rechtlich auch umstritten. Der Zweck des Schuldverschreibungsgesetzes besteht im Hinblick auf die Regelungen zum Insolvenzverfahren aber darin, den Umgang mit Forderungen aus Gesamtemissionen zu vereinfachen: Es kann danach ein gemeinsamer Vertreter für alle Anleihegläubiger gewählt werden, der einheitlich für alle die Forderungen aus den Genussrechten anmeldet und sie auch einheitlich gerichtlich durchsetzt, sofern dies nötig ist. Diese Notwendigkeit besteht bei Genussrechten aus Gesamtemissionen genauso wie bei (anderen) Schuldverschreibungen. Mindestens eine analoge Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes ist daher geboten. Für die Anleihegläubiger hätte dies den erheblichen Vorteil, dass sie für die Anmeldung von Forderungen aus Genussrechten nicht individuell einen Rechtsanwalt beauftragen und bezahlen müssen. Der gemeinsame Vertreter ist aus der Insolvenzmasse zu vergüten.

Unsere Kanzlei hat gegenüber bereits in Sachen Prosavus (Infinus-/Fubus-Gruppe) eine Versammlung nach Schuldverschreibungsgesetz für die Genussrechtsgläubiger durchsetzen können, auf der ein gemeinsamer Vertreter gewählt wurde. Wir werden uns auch in Sachen EEV darum bemühen. Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, schicken Sie bitte diese Vollmacht unterzeichnet zurück. Gern vertreten wir Sie hier kostenlos.

EEV – Vollmacht für die Einberufung der Gläubigerversammlung

Darüber hinaus vertreten wir Sie gern im Berichtstermin und melden Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren an. In Betracht kommen Schadenersatzansprüche, weil die Staatsanwaltschaft wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt. Ein gemeinsamer Vertreter meldet solche Schadenersatzansprüche in der Regel nicht an, sondern nur Ansprüche aus dem Genussrecht selbst. Sollte kein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, weil sich z.B. das Gericht weigert, eine entsprechende Versammlung einzuberufen, würden wir zudem die Forderungen aus dem Genussrecht für Sie anmelden. Für die Vertretung im Berichtstermin und die Forderungsanmeldung berechnen wir die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung. Wenn Sie uns beauftragen möchten unterzeichnen Sie bitte die

Vollmacht EEV

und tragen Sie Namen und Anschrift ein. Dann senden Sie sie -gern per Fax oder per Email als Scan- an:

Rechtsanwältin Julia Breier-Struß
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030-327 617 0
Fax: 030-327 617 17
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