Gläubigerversammlung der Gewa-Anleihe abgesagt – oder doch nicht?

Freitag meldeten wir, dass die Gläubigerversammlung der Gewa-Anleihe, die am 25. April stattfinden soll(te), zur Informationsveranstaltung umgewidmet worden sei.  Nachzulesen hier: Gewa-Anleihe: Gläubigerversammlung abgesagt

Über das Wochenende hat sich herauskristallisiert, dass dies möglicherweise nur der Wunsch einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei ist, die diesen Wunsch in die Form einer Meldung im Indikativ und mit Hilfe des Deutschen Mittelstandsanleihenfonds verbreitet hat. Nun ja. Unsere Einschätzung ist nach wie vor, dass  die Einladung zur Versammlung vielfach fehlerhaft ist. Trotzdem würden wir uns wünschen, auch vom Emittenten oder vom gemeinsamen Vertreter informiert zu werden. Die Versammlung kann trotz fehlerhafter Einladung Beschlüsse fassen, wenn sie denn statt findet. Diese Beschlüsse  können auch bestandskräftig werden, wenn keiner Anfechtungsklage erhebt. (Es sei denn sie wären nicht nur rechtswidrig, sondern sogar nichtig. Doch darauf sollte man sich nicht verlassen.)

https://ssma.de/de/