Kursverluste von bis zu über 20 % bei Volkswagen-Anleihen

Der Volkswagen Konzern hat eine Vielzahl von Anleihen begeben. Diese Anleihen haben durch den Abgasskandal – die jahrelange Manipulation von Abgaswerten durch den VW-Konzern – mehr oder weniger Kursverluste erlitten. Anleger fragen sich, was sie jetzt tun können, um den Schaden ersetzt zu bekommen.

Inhaber welcher Anleihen haben überhaupt einen Schaden?

Die meisten Bedingungen mittelständischer Anleihen sehen eine feste Laufzeit mit festen Zinssätzen oder zumindest festen Basiszinssätzen vor. Die Anleger haben in dem Fall zu vorgesehenen Zeitpunkten Anspruch auf eine bestimmte Zinszahlung und am Ende der Laufzeit Anspruch auf Rückzahlung des vollen Nennbetrags der Anleihe. Solange sich die Vermögenssituation der Emittentin nicht so wesentlich verschlechtert, dass man davon ausgehen muss, dass die Ansprüche nicht erfüllt werden können, ist ein Schaden eher unwahrscheinlich. Da die Anleihe feste Ansprüche gegen die Emittentin verbrieft, ist nicht mit Kursverlusten beim Handel der Anleihe zu rechnen.

Es gibt aber auch andere Anleihen. Die niederländische Aktiengesellschaft Volkswagen International Finance N.V. z.B. hat sogenannte ewige Anleihen ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben. Eine Kündigungsmöglichkeit ist nur für die Emittentin vorgesehen. Das bedeutet, dass die Anleiheinhaber gegen die Emittentin keinen Anspruch auf Rückzahlung des Nennbetrags der Anleihe haben, es sei denn, die Emittentin kündigt selbst. Damit sind diese Anleihen sehr viel unsicherer als solche mit festen Laufzeiten. Ob Anleger den Nennbetrag der Anleihe jemals wiederbekommen, hängt davon ab, zu welchem Kurs sie die Anleihe an einen Dritten verkaufen können.

Auch die Zinszahlungen sind bei einigen von der Volkswagen International Finance N.V. ausgegebenen Anleihen mehr als unsicher, was sich wiederum negativ auf den Kurs der Anleihe auswirkt. Zwar ist zunächst ein Fixzinssatz vereinbart, die Emittentin kann aber mit einer Frist von 10 Geschäftstagen vor dem betreffenden Zinszahlungstag entscheiden, die betreffende Zinszahlung auszusetzen. Einen besonderen Grund für die Aussetzung benötigt sie nicht. Eine Pflicht zur Zinszahlung besteht nur, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Dividende, Ausschüttung oder sonstige Zahlung in Bezug auf nach- oder gleichrangige Verbindlichkeiten der Garantin, oder auf gleichrangige Verbindlichkeiten der Emittentin erklärt, beschlossen, gezahlt oder geleistet wird. Damit hängt die Zinszahlungspflicht der Emittentin u.a. entscheidend von den Dividendenzahlungen der Volkswagen AG ab. Doch wegen des Abgasskandals bei VW ist hiermit wohl vorläufig nicht zu rechnen. Es ist zu befürchten, dass die Anleihegläubiger dieser Anleihen über Jahre keine Zinszahlungen erhalten werden, wenn die Emittentin die nächsten Zinszahlungen aussetzt.

Die folgenden Volkswagen-Anleihen haben Kursverluste von zeitweise mehr als 20 % erlitten:
– die Volkswagen Hybridanleihe 2,5 % ohne Laufzeitbegrenzung (WKN A1ZYTJ),
– die Volkswagen Hybridanleihe 3,5 % ohne Laufzeitbegrenzung (WKN A1ZYTK) und
– die Volkswagenunternehmensanleihe 1,625 % bis 16.01.2030 (WKN A1ZUTM).

Inhaber solcher Anleihen haben einen Schaden erlitten und sollten darum versuchen, diesen ersetzt zu bekommen.

Was können betroffene Anleiheinhaber tun?

Im Auftrag von Mandanten haben wir geprüft, ob Inhaber der betroffenen Anleihen Schadenersatzansprüche haben. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sie Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Volkswagen International Finance N.V. sowie gegen die Volkswagen AG geltend machen können. Der Anspruch richtet sich auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zum Erwerb der Anleihen abzüglich bereits erhaltener Zinsen. Gegebenenfalls könnte auch entgangener Gewinn geltend gemacht werden.
Daneben kommt eine außerordentliche Kündigung der Anleihe in Betracht. Ein Kündigungsrecht ist teilweise vertraglich vereinbart, andernfalls gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte.

Wir empfehlen betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche geltend zu machen. Gern können Sie zu uns Kontakt aufnehmen.