Scholz-Anleihe: Dr. Wolfgang Schirp auf Tagfahrt zum Vertrauensmann gewählt

Die Anleger der Scholz-Anleihe 2012/17 (WKN A1MLSS) haben gestern auf der Versammlung der Anleihegläubiger in Wien, der sogenannten Tagfahrt, Dr. Wolfgang Schirp als Vertrauensmann gewählt.

Die Anleihe unterliegt dem österreichischen Recht, genauer dem (offen gestanden, recht antiquiert erscheinenden)

Gesetz vom 24. April 1874 betreffend die gemeinsame Vertretung der Rechte der Besitzer von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament übertragbaren Teilschuldverschreibungen und die bücherliche Behandlung der für solche Teilschuldverschreibungen eingeräumten Hypothekarrechte

Es sieht vor, dass im Krisenfall ein „Curator“ zu bestellen sei. Da dieser bei der Scholz Holding eingetreten ist, hat das Handelsgericht Wien hierfür die Rechtsanwältin Dr. Ulla Reisch bestellt. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Anleihegläubiger zu wahren. Ihr stehen außerdem drei Vertrauensleute zu Seite, die nach dem

Gesetz vom 5. December 1877, womit ergänzende Bestimmungen zu den Gesetzen vom 24. April 1874 (R. G. Bl. Nr. 48 und 49), betreffend die Vertretung der Besitzer von Pfandbriefen oder von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament übertragebaren Theilschuldverschreibungen erlassen werden.

gewählt werden. Der § 10 dieses Gesetzes verlangt, dass

„als Vertrauensmann, sowie als Ersatzmann […] nur ein unbescholtener, in seiner Handlungsfähigkeit nicht beschränkter Mann [!], welcher am Orte des Curatelgerichtes oder in dessen Nähe wohnt, gewählt werden [kann.]“

Nunja. Entweder ist Berlin eben doch lediglich ein Vorort von Wien oder die modernen Verkehrsmittel lassen Europa so zusammenrücken, dass der Begriff Nähe weiter gefasst werden muss, als es sich die Gesetzgeber des 19. Jahrhunderts vorstellen konnten. Doch genug der Polemik: Die Vertrauensleute erfüllen eine überaus wichtige Funktion, denn ihnen ist die Beratung und Kontrolle des Kurators übertragen. So ist der Kurator verpflichtet, sich mit den Vertrauensleuten auszutauschen, ihnen die Akteneinsicht zu ermöglichen und sie bei wichtigen Entscheidungen anzuhören.

Als Anleger können Sie sich bei der Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB registrieren lassen – Sie erhalten dann nach Überprüfung der Berechtigung durch Einsicht in einen aktuellen Depotauszug einen Bericht über den Inhalt der letzten Tagfahrt/-en. Bitte wenden Sie sich hierfür an:

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB
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