Über uns

Achtung Anleihe! ist ein Blog der Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbH. Hier informieren wir Sie aktuell und kompetent zu allen Ereignissen rund um die krisenanfälligen Anleihen des Mittelstandssegmentes.

Schirp & Partner berät und vertritt seit 1994 geschädigte Anleger – und zwar nur Anleger. Spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht kämpfen elf Rechtsanwälte, darunter Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, im Sinne der Anleger für einen sauberen Kapitalmarkt.

Zu unseren Mandanten gehören sowohl private Anleger als auch institutionelle Investoren, die in Anleihen und Schuldverschreibungen, geschlossenen Fonds, Zertifikaten oder Aktien investiert sind. Außerdem vertreten wir ständig Anleger in Musterverfahrensprozessen. Unter den ersten zehn Musterverfahren, die nach dem 2005 in Kraft getretenen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz überhaupt anhängig gemacht wurden, waren sechs von Schirp & Partner geführte Verfahren. Darüber hinaus konnte der erste für die Anleger positiv ausfallende Musterentscheid – bestätigt durch den BGH – ebenfalls von uns erstritten werden.

In der Vergangenheit gelang es unserer Kanzlei immer wieder, weitreichende Prozesswellen anzustoßen, und die Liste unserer Gegner ist lang: Sie reicht von äußerst unrühmlichen Akteuren (wie dem privaten Berliner Fondsinitiator Dr. Jürgen Hanne – inzwischen seit vielen Jahren im Ausland untergetaucht) bis hin zur staatlichen Landesbank Berlin (LBB) und ihren Tochtergesellschaften. Insbesondere in diesen Verfahren konnten tausende Klagen durch für die Anlegerseite sehr günstige Vergleiche beendet werden.

Die herausragenden Spezialkenntnisse der Kanzlei Schirp & Partner wurden u.a. durch das Juve-Handbuch und Focus Money anerkannt und gewürdigt. Unseren Mandanten bieten wir eine umfassende juristische Beratung, neben Deutsch selbstverständlich auch in Englisch und Französisch sowie Spanisch und Portugiesisch.

Schirp & Partner reagiert nicht nur auf Nachfrage der Mandanten, sondern überwacht und beobachtet stetig den grauen Kapitalmarkt. Dabei pflegen wir eine intensive Zusammenarbeit mit Anlegerschutzvereinen, insbesondere dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. (AAA) in Berlin.

Die Autoren von Achtung Anleihe! sind:

Dr. Wolfgang Schirp

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht widmet sich Dr. Schirp seit 1994 der Vertretung geschädigter Anleger. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu Fragen des Kapitalmarktrechts. Insbesondere der gemeinsam mit Oleg Mosgo verfasste Aufsatz „Aufklärungspflichten bei internen Provisionsvereinbarungen“ (veröffentlicht in der Zeitschrift für Bank und Kapitalmarktrecht – BKR 2002, 354) wurde 2004 zur wichtigen Grundlage der sogenannten Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und dort mehrfach zitiert.

Seit 2012 wird Dr. Schirp regelmäßig als Experte zu den Anhörungen des Bundeskriminalamtes im Rahmen des Forschungsprojekts „Anlegerschutz durch Strafrecht“ eingeladen. Dr. Schirp ist außerdem Gründungsmitglied des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V., dem größten Anlegerschutzverein für Anleger des grauen Kapitalmarkts.

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Dr. Susanne Schmidt-Morsbach

Ergänzend zu ihrer Qualifikation als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht hält Dr. Schmidt-Morsbach zusätzlich den Titel Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und arbeitet in dessen Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer mit. Vor ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 2000 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Handels- und Gesellschaftsrecht und Versicherungsrecht der Technischen Universität Berlin. Erste berufliche Erfahrungen sammelte sie als Unternehmensberaterin in einem der größten deutschen Beratungsunternehmen.

In Ihrer beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwältin hat sie viele geschlossene Fonds erfolgreich saniert und konnte damit erheblichen Schaden von den Anlegern abwenden oder zumindest begrenzen. Sie übt eine Vielzahl von Beiratsmandaten aus und hat Erfahrung als Prozessanwältin in hunderten von Anlegerschutzprozessen gesammelt.

Sie wurde vielfach als gemeinsame Vertreterin der Anleihegläubiger gewählt. Im Jahr 2015 gründete Dr. Schmidt-Morsbach gemeinsam mit Berufskollegen den Verband Gemeinsamer Vertreter Deutschland e.V. (VGVD), dem sie seit der Gründung auch vorsteht. Dieser erste Berufsverband der gemeinsamen Vertreter dient der Interessenvertretung, Weiterbildung und Qualitätssicherung.

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Antje Radtke-Rieger, LL.M. (Victoria University of Wellington, Neuseeland)

Seit 2008 engagiert sich Rechtsanwältin Radtke-Rieger für die Interessen der Anleger. Aufgrund ihrer umfangreichen Erfahrungen bei der Vertretung hunderter Geschädigter ist sie die Expertin für Sammelklageverfahren und für Kapitalanleger-Musterverfahren. Als solche war Rechtsanwältin Radtke-Rieger 2013 zur Expertenanhörung des Bundesministeriums für Justiz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes eingeladen und konnte hier wesentlich zur Verbesserung des Anlegerschutzes beitragen.

Im September 2016 erscheint im C.H. Beck Verlag die Neuauflage des von Vorwerk/Wolf herausgegebenen Kommentars „Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, KapMuG“ unter ihrer Mitarbeit.

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Anne Wenzelewski

Als Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht wid­met sich Rechtsanwältin Wenzelewski v.a. den steu­er­recht­li­chen Fra­gen im Zu­sam­men­hang mit Kapitalanlagen. Ne­ben die­ser Fo­kus­sie­rung liegt ei­ner ih­rer wei­te­ren Schwer­punkte im Kapitalmarkt- und Ge­sell­schafts­recht. Hier ver­tritt Rechts­an­wäl­tin Wen­ze­lew­ski ge­schä­digte An­le­ger von Le­bens­ver­si­che­run­gen und ge­schlos­se­nen Fonds wie Immobilien- und Schiff­fonds und kann so­wohl auf große ge­richt­li­che als auch au­ßer­ge­richt­li­che Er­folge zu­rück­bli­cken.

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Julia Breier-Struß

Rechtsanwältin Julia Breier-Struß ist seit 2007 ausschließlich im Kapitalmarktrecht tätig und stets auf Seiten der Anleger. 2014 qualifizierte sie sich zur Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sind Anleihen: Sie berät Anleihegläubiger in allen rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang, vertritt sie auf Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz und in der Insolvenz des Emittenten. Natürlich setzt sie deren Rechte auch gerichtlich durch. Julia Breier-Struß veröffentlicht regelmäßig Analysen und Stellungnahmen zu rechtlichen Fragen, die sich diesem Themenkreis allgemein und im Hinblick auf bestimmte Anleihen stellen.

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